Ein Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherung lohnt sich

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Was der Versicherte über eine Krankenhauszusatzversicherung wissen sollte:
Generell wird eine Krankenhaus-Zusatzversicherung im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherungen angeboten und steht sowohl Versicherten der privaten Kranken-versicherung (PKV) als auch denen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offen. Anders als bei der GKV im Allgemeinen sind nicht automatisch alle Familienmitglieder des Versicherten in der entsprechenden Zusatzversicherung mit versichert. Der Versicherte hat jedoch die Möglichkeit, die zu versichernden Personen selbst zu bestimmen. Diese werden entsprechend in der Versicherungspolice eingetragen. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif beinhaltet eine Krankenhauszusatzversicherung verschiedene Leistungen, deren Kosten gegen einen geringen monatlichen Beitrag im Leistungsfall vom Versicherer übernommen werden.

Welche Leistungen beinhaltet eine Krankenhauszusatzversicherung im Allgemeinen? Die Zeitung Finanztest titelte im Jahr 2005 entsprechend: „Nirgendwo sonst ist der Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten so deutlich spürbar wie im Krankenhaus.“ Viele Anbieter werben folglich mit dem Slogan „Patient erster Klasse bei Krankenhausaufenthalten“. Tatsächlich übernimmt eine Krankenhauszusatzversicherung einen großen Teil der Kosten für besondere Leistungen bei stationären Aufenthalten des Versicherten. Die Unterbringung in einem Einzel- oder Zwei-Bett-Zimmer ist eine der bekannten Leistungen, die für zahlreiche Krankenhauszusatzversicherungen typisch ist. Die Behandlung durch den zuständigen Chefarzt im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist ebenso eine gängige Leistung, die dem Versicherten im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherung angeboten wird. Eine bestmögliche Behandlung ist natürlich für jeden Patienten stets wünschenswert, doch nur mit einer Krankenhauszusatzversicherung kann diese dem Versicherten garantiert werden. Somit „erkauft“ sich der Versicherte durch eine entsprechende Krankenhauszusatzversicherung eine bessere Betreuung bei stationären Aufenthalten als ihm dies die GKV ermöglichen würde. Private-Krankenversicherungen bieten einige dieser Zusatzleistungen bereits als Standard-Leistung mit an.

Was sollte der Versicherte beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung beachten? In der Regel muss der Versicherte bei geplanten Krankenhausaufenthalten eine Karenzzeit von bis zu acht Monaten in Kauf nehmen, ehe die Krankenhauszusatzversicherung erstmalig in Leistung tritt. Dies soll möglichem Missbrauch der Versicherung vorbeugen. Bei ungeplanten Krankenhausaufenthalten, wie beispielsweise im Falle eines Unfalls, entfällt diese Wartezeit für den Versicherten jedoch in aller Regel.