Krankenkassenbeiträge sind steuerlich absetzbar mit Beispiel
Februar 2008 wurde es schon vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, nun wird es ernst. Ab 2009 sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar. Das hatten auch Angela Merkel und Peer Steinbrück angekündigt. Steuerzahler können bis 2010 die Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherung komplett von den Steuern absetzen. Ledige werden dann mehr verdienen. Auch für Ehepartner gilt die Steuerbefreiung, sowie für Kinder und eingetragene Lebenspartner. Es handelt sich hierbei um eine Steuererleichterung. Diese würde etwa 9 Millionen Euro sein. Den Bund würde etwa die andere Hälfte der Ausfälle treffen.
Ab 2010 sollen alle Beiträge, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur für die gesetzlich Versicherten, sondern auch für die Privatkassen. Prämien oder Anteile davon, werden leider nicht berücksichtigt. Darunter zählt z.B. eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer. Geringverdiener profitieren vor allem davon. Da die Beiträge für die Krankenversicherung, meist unter der Höchstgrenze liegt. Auch Normalverdienen können ihren Beitrag von den Steuern absetzen, solange die den Höchstbetrag überschreiten, auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse.
Da Krankenkassenbeiträge ziemlich hoch sind, würde sich das für den einzelnen Steuerzahler lohnen. Außerdem hätte man dann mehr Geld zur Verfügung. Gerade jetzt bei der Wirtschaftskrise, würde sich das deutlich erkennbar zeigen. Aber auch andere Beiträge die mit der Versicherung nichts zu tun haben, führen zu Entlastungen. Es kann somit nur gespart werden.