Krankenzusatzversicherung ist seit 2010 steuerlich absetzbar

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Für eine Krankenzusatzversicherung entscheiden sich vor allem diejenigen, denen der Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist aber allerdings eine Ausnahme, denn diese ist sowohl für private als auch für gesetzlich Versicherte. Wie hoch die Beiträge in der jeweiligen Krankenzusatzversicherung ausfallen ist abhängig vom Gesundheitszustand, Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten. Außerdem spielt der Leistungsumfang eine ganz wichtige Rolle. Jeder der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann sich auch zusätzlich privat versichern lassen. Man kann die Aufwendungen der privaten Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzen. Als Vorsorgeaufwendungen zählen das Krankengeld und Krankenhaustagegeld. In Grenzen können sie als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Die privaten Krankenversicherer erkundigen sich vor Vertragsabschluss über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Fragen nach Unfällen, Zahnbehandlungen, Klinikaufenthalten und Krankheiten der letzte Jahre, müssen bei der Antragstellung beantwortet werden. Sollte die zu versichernde Person an einer schwerwiegenden Krankheit leiden oder diese noch nicht ausgeheilt sein, so passiert es sehr oft, dass ein Beitragszuschlag auf die zu versichernde Person zukommt. Da aber nicht jede Gesellschaft die Risiken Gleich beurteilt, ist es ratsam die privaten Krankenversicherungen vorher zu vergleichen. Der Beitrag wird aber günstiger, je eher eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird. Denn wenn der zu versichernde noch jung ist, ist dieser zum größten Teil noch kerngesund.

Verdient jemand mehr als der Durchschnitt, so können zwar bis zur Höhe der Basisversicherung die Beiträge für die Krankenkasse abgesetzt werden, aber leider nicht mehr die Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Sollten die Höchstbeträge für die Vorsorgeaufwendungen der Pflegekassen- und Krankenkassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sein, so können die Beiträge der Unfall-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich als sonstige Aufwendungen abgesetzt werden. Die Höchstgrenzen liegen derzeit bei 2800 Euro für Steuerpflichtige, welche ihre Krankenversicherung alleine tragen und bei 1900 Euro für Beihilfeberechtigte und für Arbeitnehmer. Bei Zusammenveranlagung gilt für Verheiratete der doppelte Betrag.