Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

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Über eine sogenannte Krankenzusatzversicherung kann ein gesetzlich Versicherter die Leistungen seiner gesetzlichen Krankversicherung auf das gewünschte Niveau, z.B. auf die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung, erhöhen. Hier haben Sie den Vorteil die für Sie wichtigen Schwerpunkte auszuwählen. Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung mit Zweitbett- oder Einzelzimmer wichtig, oder ist es die Kostenübernahme von Heilpraktikergebühren oder der Zahnarztrechung bei einer Zahnzusatzversicherung

Als gesetzlich Versicherter können Sie mit einer Zusatzversicherung also Leistungen ähnlich einem Privatpatienten erhalten. Neben dem gewünschten Portfolio an Leistungen sind für die Berechnung der Konditionen dabei Alter, Geschlecht, Beruf und auch der Gesundheitszustand ausschlaggebend. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung informiert sich der Krankenversicherer im Rahmen der Gesundheitsprüfung in normalen Zusatz-Versicherungsverträgen über Vorerkrankungen, Unfälle, Krankenhausaufenthalte und ähnliche Dinge. Unter Umständen werden hier Arztberichte angefordert und Bescheinigungen erbeten. Insbesondere bei Versicherungsantrag müssen Sie alle Angaben gewissenhaft eintragen. Im Zweifelsfall kann es bei einem Versäumnis, zum Beispiel weil man es bereits vergessen oder als nicht relevant betrachtet hat, zu einem späteren Zeitpunkt zu Schwierigkeiten mit der Leistungsabrechnung führen.

Mit einer Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung erhalten Sie den Vorteil einer raschen und einfachen Abwicklung zwischen Versicherungsantrag und der entsprechenden Bestätigung. Also einen umgehenden Anspruch auf Zusatzleistungen. Sie müssen keine Wartezeiten auf Arztberichte berücksichtigen und beseitigen dabei auch das Risiko von fehlenden oder fehlerhaften Angaben. Die Versicherungsunternehmen als Anbieter der Variante Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung kalkulieren die allgemeinen Risiken jedoch vorab ein. Hier lohnt sich in jedem Fall ein entsprechender Vergleich. Sie müssen sich jedoch keine Gedanken darum machen, ob Ihr kommender Arzttermin vielleicht noch verschoben werden sollte um einen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.