Vergleich der Homöopathie-Zusatzversicherungen ist ratsam

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Während Privatpatienten eine homöopathische Versorgung in jedem Fall erstattet kriegen, müssen gesetzlich Versicherte mit Einschränkungen rechnen: Zwar wird in vielen Kassenpraxen Homöopathie als Ergänzung zur herkömmlichen Behandlung angeboten(als "Integrierte Versorgung"), jedoch übernehmen viele gesetzliche Versicherungen die Kosten nur teilweise oder überhaupt nicht. Deshalb kann es sinnvoll sein zusätzlich eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten auch von privaten homöopathischen Ärzten und Heilpraktikern zumindest teilweise abdeckt.

Es gibt zahlreiche verschiedene Angebot privater Zusatzversicherungen, die meist neben der Homöopathie auch andere Ergänzungen anbieten, beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung, die Übernahme der Praxisgebühr, die Übernahme von Kosten für Sehhilfen, etc. Trotz der Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen, gelten grundsätzlich immer bestimmte Regeln. So dürfen etwa die Kosten einer homöopathischen oder sonstigen alternativen Therapie die Kosten einer vergleichbaren konventionellen Therapie nicht überschreiten. Auch muss jede Behandlung medizinisch notwendig sein. Die verschiedenen Modelle und Tarife wirken kompliziert und unübersichtlich, deshalb sollte man vor einem Vertragsabschluss genau vergleichen. Unbedingt zu beachten ist, dass die Privatarztrechnungen auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet werden, welche die Kosten von Privatbehandlungen regelt.

Vor dem Vertragsabschluss verlangen Privatversicherer oft das Ausfüllen eines Fragenkatalogs zu Vorerkrankungen und Behandlungen. Die Versicherung darf dann gegebenenfalls die Versicherung ablehnen oder zusätzliche Risikozuschläge erheben. Die Kosten der Tarife sind also nicht nur von Kasse zu Kasse unterschiedlich, sondern können auch individuell stark abweichen. Nicht nur Vorerkrankungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch das Geschlecht und das Alter bei Vertragsabschluss. Bevor man also eine private Zusatzversicherung abschließt, sollte man sich informieren - auch darüber ob wirklich eine Notwendigkeit besteht. Nur 1/3 der homöopathischen Arztpraxen sind Privatpraxen und viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer homöopathischen Behandlung bei einem Kassenarzt. Deshalb kann gegebenenfalls auch ein Wechsel der gesetzlichen Versicherung ausreichen.