PKV Wechsel in Basistarif der GKV
Jede private Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser soll das Leistungssprektrum der gesetzlichen Krankenkassen abdecken und die Beiträge dürfen nicht höher liegen als der durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Wechsel in den Basistarif dürfte zwar fast immer einen Kostenvorteil bringen, ist aber nur in wenigen Fällen sinnvoll, etwa weil man sich die Beiträge seines Versicherungstarifs aufgrund einer geänderten Einkommenssituation nicht mehr leisten kann. Beim Wechsel in den Basistarif dürfen private Krankenversicherungen keinerlei Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen oder Risikozuschläge vereinbaren, allerdings verliert man bei einem Wechsel in den Basistarif den vertraglich garantierten Leistungsanspruch für die Zukunft, welcher der wesentliche Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist. Einen PKV Beitragsvergleich verschiedener PKV Anbieter anzustellen ist überaus sinnvoll, da sich die Preise und Leistungen auch für den Basistarif unterscheiden.
Während sich Neukunden einer privaten Krankenversicherung jederzeit für den Basistarif entscheiden können, ist das für bereits Versicherte seit Juli 2009 nur noch unter besonderen Voraussetzungen möglich. So können Versicherte ab einem Lebensalter von 65 Jahren, die mindestens zehn Jahre privat krankenversichert waren, in den Basistarif wechseln. Ein Wechsel ab 55 Jahren ist möglich, sofern das Einkommen des Versicherten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Versicherte, die jünger als 55 Jahre sind, können nur dann zum Basistarif wechseln, wenn sie Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen oder soziale Leistungen wegen Hilfebedürftigkeit erhalten. In diesem Fall kann man mit einem entsprechenden Nachweis eine weitere Reduzierung der Beiträge beantragen.
Weitere Informationen zum Basistarif