Private Krankenversicherung wechseln zur Gesetzlichen
Man war viele Jahre selbstständig, war immer in der privaten Krankenkasse versichert. Nun bringt die Firma nicht mehr genügend Umsatz, um davon leben zu können. Es ist eine Geschäftsaufgabe notwendig. Dadurch ist auch die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse nicht mehr möglich, da die private Krankenversicherung bestimmt Vorgaben hat. Es steht also ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse bevor. Dies ist allerdings nicht ohne Hürden möglich, die der Gesetzgeber geschaffen hat. An dieser Stelle müssen schon einige Bedingungen erfüllt werden.
Nach dem neuen Gesetz der Arbeiterversicherung (§5 Absatz 11) gilt die „55 Jahre“ Regelung. Das heißt: Wer noch vor dem 55zigsten Geburtstag in die gesetzliche Krankenkasse wegen Geschäftsaufgabe wechselt und 3 Jahre nachweisen kann, dass er unter 3900 Euro/Monat verdient, hat keine Probleme. 3900 Euro/Monat deshalb, weil dies die Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherungspflicht ist. Nach dem 55zigsten Lebensjahr besteht keine Hoffnung mehr darauf. Einzige Ausnahme, der Betroffene wird arbeitslos, bzw. Hartz4 Empfänger. In diesem Fall wird man automatisch Versicherungspflichtig.
Durch diese Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Menschen in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung profitieren, und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ist man jedoch verheiratet, braucht auch der Ehepartner, der möglicherweise privat mitversichert war keine Sorge zu haben. Greift die gesetzliche Krankenversichrung wieder, tritt auch automatisch die Familienversicherung ohne Zusatzkosten wieder ein. Darüber hinhaus sollte man auch auf Zusatzversicherungen achten und die für die Familie beste Zahnzusatzversicherung wählen.